Zu schnell oder zu dicht aufgefahren? Alkohol, Smartphone oder Ablenkung im Spiel? Blechschaden oder Personenschaden?
Egal, ob Sie Verursacher oder Geschädigter sind – Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht kümmert sich um die komplette Schadensregulierung. Das spart immer Nerven, häufig bares Geld und sorgt für einen fairen Ausgang.
Als Unfallgeschädigter haben Sie einen Anspruch auf Rechtsbeistand. Ein unabhängiger Anwalt an Ihrer Seite stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Rahmen der so genannten aktiven Schadensregulierung auch tatsächlich geltend gemacht werden. Wir verhindern zum Beispiel Leistungskürzungen und erzielen Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Vor allem aber ersparen wir Ihnen unverständliche Korrespondenzen und mühsame Auseinandersetzungen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dabei bei Verschulden des Unfallgegners verpflichtet, für unsere Leistungen aufzukommen.
Wenn Sie einen Unfall verursacht oder gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben, ist es wichtig, die Gesamtsituation juristisch kompetent und ganzheitlich zu beurteilen. Alkohol oder Drogen am Steuer, Verlassen des Unfallortes, Gefährdung des Straßenverkehrs oder gefahren trotz Fahrverbot? Dann kontaktieren Sie uns am besten umgehend.